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Sie betreiben Websites, zum Beispiel mit WordPress oder einem anderen Open-Source CMS wie Joomla und Drupal? Dann sollten Sie sich ausführlich mit Google Fonts und der DSGVO befassen. Wir verraten Ihnen mehr in nachfolgendem Artikel.
Bei Google Fonts handelt es sich um ein Verzeichnis mit hunderten Schriftarten, die Google Betreibern von Websites zur Verfügung stellt. Wer sich mit dem Thema näher befasst, stößt häufig auf Artikel in verschiedenen Medien-Portalen. Diese weisen auf Abmahnwellen rund um Google Fonts und die DSGVO hin. Mit Google Fonts scheinen also Gefahren einherzugehen.
Doch was haben Google Fonts und die DSGVO miteinander zu tun? Die DSGVO ist die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union. Wer Schriftarten der Google Developers einsetzt, muss diese DSGVO-konform einbinden. Wer darauf verzichtet, kann eine Abmahnung erhalten – und das ist teuer.
Die EU verlangt, US-Webdienste nicht dynamisch in Websites innerhalb der EU einzubinden, ohne sich die Einwilligung der User einzuholen. Beim Aufrufen der Seite kann Google Fonts personenbezogene Daten an Google übermitteln. Verzichtet der Betreiber einer Website auf diese Einwilligungen, handelt er datenschutzwidrig. Google Fonts und die DSGVO gehören daher fest zusammen und sollten bei Aufbau und Betrieb von Websites auf keinen Fall ignoriert werden.
Ist das Einbinden von Google Fonts nicht DSGVO-konform, kommt oft eine Zahlungsaufforderung. Der Betrag liegt meist zwischen 100 und 500 €. Da die Schriftarten von Google Fonts kostenlos sind, staunen die Betreiber über die Abmahnungen nicht schlecht.
Tatsächlich haben sich einige Anwaltskanzleien auf das Geschäft mit Abmahnungen spezialisiert. Daher kommt es regelmäßig zu Abmahnungswellen, die zahlreiche Menschen betreffen. Das Vorgehen ist nicht illegal, Gerichte haben dies bereits bestätigt. Website-Inhaber müssen also zahlen.
Mehr über die aktuelle Rechtsprechung sowie zu § 823 BGB (Schadensersatzpflicht) erfahren Sie bei Dejure.org.
Um eine Abmahnung durch Anwaltskanzleien zu vermeiden, müssen Sie auf Ihrer Website Google Fonts DSGVO-konform einbinden oder auf diese kleinen Tools verzichten. Das korrekt umzusetzen, ist nicht schwer. Es ist vor allem wichtig, sie lokal in die Website einzubinden.
Es gibt verschiedene Wege, dies zu realisieren. In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen eine Möglichkeit auf, wie Sie vorgehen können. Am besten prüfen Sie zunächst, ob und welche Google Fonts Sie überhaupt nutzen.
Im nächsten Abschnitt gehen wir darauf ein, wie Sie Google Fonts lokal einbinden. Dazu stellen wir Ihnen eine praktische Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Verfügung.
Wenn Sie lediglich prüfen möchten, ob Sie Google Fonts auf Ihrer Website korrekt eingebunden haben, lesen Sie in diesem Abschnitt weiter. Eine einfache Methode ist, eine Software zu nutzen.
Manche Anbieter stellen Programme zur Verfügung, die Ihre Website scannen und Ihnen im Anschluss mitteilen, ob Google Fonts DSGVO-konform sind oder nicht. Diese Methode hat jedoch auch Nachteile. Programme sind mitunter nicht kostenfrei oder kommen mit zusätzlicher Software auf Ihr System. Nicht in jedem Fall lassen sie sich vor der Nutzung abwählen.
Wer als Browser Google Chrome nutzt, hat es ein wenig einfacher. Der Browser verfügt ebenfalls über die Möglichkeit, Ihre Website zu überprüfen. Rufen Sie Ihre Website auf, klicken Sie mit der rechten Maustaste in das Browserfenster und wählen Sie "Untersuchen". Wählen Sie anschließend "Netzwerk" und "Schriftart".
Nachdem die Seite neu geladen ist, erhalten Sie das Ergebnis der Untersuchung. Außerdem können Sie die Website oder das Template prüfen beziehungsweise Google Fonts in der style.css ausfindig machen.
Übrigens: In unserem Blog widmen wir uns regelmäßig weiteren interessanten Themen.
Wenn Sie geprüft haben, welche Fonts Sie einsetzen, geht es mit der lokalen Einbindung weiter. Im Folgenden zeigen wir Ihnen das Vorgehen, mit dem Sie teure Abmahnung aufgrund von Verletzung der DSGVO vermeiden.
Es gibt noch weitere Methoden, um das korrekte Einbinden der Fonts von Google zu realisieren. Jedoch sollten Sie zusätzlich Ihre Entwicklerkonsole nutzen, um die lokale Einbindung zu überprüfen.
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