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Internet-Service - für Ihr Unternehmen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der iS-Fun Internet Services GmbH

Geltungsbereich

  1. Die Geschäftsbedingungen von iS-Fun gelten für alle einmaligen und fortlaufenden Leistungen der iS-Fun und ihrer Rechtsnachfolger im Rahmen ihrer gesamten Geschäftstätigkeit und unabhängig von der vertragsrechtlichen Einordnung. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer nochmaligen ausdrücklichen Einbeziehung bedarf, insofern sind die Geschäftsbedingungen von iS-Fun stets Grundlage für ihr Tätigwerden. Spätestens mit der ersten Inanspruchnahme der Leistungen der iS-Fun gelten diese Bedingungen als angenommen.
  2. Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Rechtsnachfolger des Auftraggebers auch dann, wenn keine ausdrückliche Einbeziehung durch Verträge zwischen dem Auftraggeber und seinen Rechtsnachfolgern erfolgt.
  3. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn und soweit sie durch iS-Fun schriftlich anerkannt werden. Mitarbeiter von iS-Fun sind nicht befugt, mündlich Nebenabreden zu treffen oder mündlich Zusicherungen zu erteilen, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
  4. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers und/oder ein Vorrang spezieller Vereinbarungen von den Nachfolgenden gelten nur, wenn diese in der Produktbeschreibung enthalten oder schriftlich in den Vertrag einbezogen worden sind.
    Diese Geschäftsbedingungen verweisen auf Geschäftsbedingungen Dritter, die für den Auftraggeber verbindlich sein können.

Serverhousing

  1. Der Auftraggeber hat im Rahmen der durch iS-Fun angebotenen Dienstleistung des "Serverhousing" die Möglichkeit, an der Nutzung der Internetinfrastruktur von iS-Fun teilzunehmen. Die Einbringung des Servers durch den Auftraggeber, begründet ein Pfandrecht des iS-Fun an der Sache.
  2. Leistungsverzögerungen und -ausfälle aufgrund von Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereiches von iS-Fun liegen und die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie zum Beispiel Ausfälle oder Störungen im Bereich der Betreiber der physikalischen Netze, hat iS-Fun nicht zu vertreten. iS-Fun ist in solchen Fällen berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit aufzuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten.
  3. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung, die zum Beispiel infolge Diebstahl-, Brand-, Wasser- oder Überspannungsschäden geltend gemacht werden, sind sowohl gegenüber iS-Fun als auch gegenüber iS-Fun`s Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
  4. Bei vollständigem oder teilweisem Zahlungsverzug des Auftraggebers über 2 Abrechnungszeiträume ist iS-Fun berechtigt, die Anschlüsse zu sperren und/oder von seinem Pfandrecht an dem Auftraggeber-Server Gebrauch zu machen.

Newsletter- und E-Mail-Services

  1. Der Versender muss bei der Versendung einer Werbesendung klar erkennbar sein. Jede versendete E-Mail muss ein leicht erkennbares Impressum im E-Mail-Text enthalten. Ein Link auf eine Website ist nicht ausreichend. Das Impressum muss die nachfolgenden Angaben enthalten:
    1. den Namen und die Anschrift, unter der der Versender niedergelassen ist, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind und die entsprechende Registernummer;
    2. Kontaktinformationen, mindestens jedoch eine gültige Telefonnummer oder ein elektronisches Kontaktformular sowie
    3. eine E-Mail-Adresse und
    4. in Fällen, in denen eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschaftsidentifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung vorhanden ist, die Angabe dieser Nummer.
      Weitergehende Informationspflichten nach § 5 Abs. 1 des Telemediengesetzes(TMG) bleiben unberührt.
  2. Der Versand von E-Mails erfolgt nur an Adressaten, die ihre Einwilligung hierzu erteilt haben (Opt-IN) oder sich mit dem Werbenden in bestehenden Auftraggeberbeziehungen befinden und die Voraussetzungen des Art 13 Abs. 2 der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 eingehalten wurden. In diesem Zusammenhang wird dem Nutzer ausdrücklich empfohlen, die Erhebung von Nutzerdaten über das Internet vorzugsweise über das so genannte Double-Opt-In-Verfahren zu realisieren.
  3. Die Einwilligung in die Zusendung von Werbung mittels E-Mails muss gesondert erfolgen. Der Adressat muss entweder ein Kästchen anklicken /ankreuzen oder sonst eine vergleichbar eindeutige Erklärung seiner Zustimmung in die Werbung mittels E-Mails abgeben. Diese Erklärung darf nicht Bestandteil anderer Erklärungen sein (z.B. Einwilligung in die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen).
  4. Die Adressaten müssen ihre Einwilligung aktiv durch eine bewusste Handlung abgeben. Es dürfen keine vorangeklickten/vorangekreuzten Kästchen verwendet werden.
  5. Auf die Möglichkeit des Widerrufs der Erlaubnis, E-Mails zuzusenden, ist in jeder E-Mail hinzuweisen. Hinweise auf diese Möglichkeit sind in jede versendete Nachricht aufzunehmen. Das Abbestellen von E-Mails muss grundsätzlich durch den Empfänger ohne Kenntnisse von Zugangsdaten (beispielsweise Login und Passwort) möglich sein. Ausnahmen dazu können im Einzelfall zugelassen werden, wenn eine abweichende Handhabung aufgrund von Besonderheiten des angebotenen Dienstes erforderlich ist. Abmeldungen sind unverzüglich zu bearbeiten.
  6. Der Kunde muss E-Mail-Adressen der beteiligten Internet-Service Provider von der Mailingliste nehmen, wenn nach dem Beschicken dieser Adressen Hard-Bounces erfolgten. Insgesamt darf die Hard-Bounce-Rate 1% im Mittel über einen Monat nicht überschreiten. In diesem Rahmen sind kurzeitige Überschreitung z.B. durch den Einsatz bisher nicht verwendeter E-Mail-Adressen zulässig.
  7. Der Kunde hat einen Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse für Beschwerden zu benennen. Die Reaktionszeit hat maximal 24h werktäglich zu betragen.
  8. In der Kopf- und Betreffzeile der E-Mail darf weder der Absender noch der kommerzielle Charakter der Nachricht verschleiert oder verheimlicht werden. Ein Verschleiern oder Verheimlichen liegt dann vor, wenn die Kopf- und Betreffzeile absichtlich so gestaltet sind, dass der Empfänger vor Einsichtnahme in den Inhalt der Kommunikation keine oder irreführende Informationen über die tatsächliche Identität des Absenders oder den kommerziellen Charakter der Nachricht erhält.
  9. Bei der Verwendung von E-Mail-Adressen, die der Versender bzw. seine Kunden von Dritten erworben hat, ist der Versender bzw. sein Kunde verpflichtet, sich vor der Vornahme von Werbehandlungen zu vergewissern, dass tatsächlich nur solche Empfänger angeschrieben werden, die eine Einwilligung im Sinne dieser Aufnahmekriterien erklärt haben, die sich nicht nur auf den Versand durch einen Dritten sondern auch durch den Versender bzw. seinen Kunden selbst bezieht.
  10. Die Gewinnung von Adressdaten für Dritte (etwa durch Co-Sponsoring) muss gegenüber dem Nutzer transparent sein. Insbesondere dürfen so gewonnene Adressdaten für eine Versendung nur genutzt werden, wenn bei Erhebung
    1. die Unternehmen, für die die Adressdaten generiert wurden, transparent, namentlich und unter Angabe der Branche einzeln benannt wurden,
    2. die Kenntnisnahme der Liste der Unternehmen für den Nutzer leicht, und eindeutig möglich war und
    3. die Anzahl der Unternehmen bzw. Personen, für die die Adressdaten erhoben wurden, auf ein Maß reduziert ist, das die Weiterleitung der Nutzerdaten an einen unverhältnismäßig großen Kreis Dritter ausschließt und dem Nutzer erlaubt, die Tragweite und der Umfang seiner Einwilligung einfach zu erfassen sowie den rechtmäßigen Umgang mit seinen Daten einfach zu kontrollieren.
      Klarstellend sei darauf hingewiesen, dass die Unternehmen, für die die Adressdaten generiert werden, diese Adressdaten nicht an Dritte weitergeben dürfen, ohne dass vom Nutzer dafür eine weitere Einwilligung gesondert eingeholt wurde.

Angebote

  1. Angebote, die durch iS-Fun dem Auftraggeber unterbreitet werden, sind stets unverbindlich und freibleibend. Verträge kommen erst durch die schriftliche Bestätigung seitens iS-Fun oder durch Ausführung der Dienstleistung zustande. Mündliche Vereinbarungen werden erst mit schriftlicher Bestätigung durch iS-Fun wirksam.
  2. Die Preise für Leistungen von iS-Fun bestimmen sich im Zweifel nach dem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preiskonditionen.
  3. iS-Fun behält sich bei Dauerschuldverhältnissen eine Änderung der Preise und der Konditionen vor, die mit angemessener Frist angekündigt werden. Soweit seitens des Auftraggebers kein Widerspruch auf die entsprechende Benachrichtigung binnen 4 Wochen erfolgt, gelten die Änderungen als genehmigt. Widerspricht der Auftraggeber fristgemäß, so kann iS-Fun mit einer Frist von 4 Wochen das Vertragsverhältnis kündigen.

Kündigung des Vertrages

  1. Bei Dauerschuldverhältnissen ohne Mindestlaufzeit ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner mit einer Frist von 3 Monaten kündbar.
  2. Bei Dauerschuldverhältnissen mit Mindestlaufzeit ist die ordentliche Kündigung für beide Vertragspartner frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit möglich. Die Kündigung muss dem Kündigungsempfänger mindestens sechs Wochen vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, zugehen.
  3. Das Recht der Vertragspartner zur vorzeitigen Kündigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  4. iS-Fun kann dem Auftraggeber die außerordentliche Kündigung erklären, wenn dieser mit der Entrichtung von Rechnungsbeträgen für zwei fällige monatliche Leistungspauschalen oder einem erheblichen Teil von zwei Monatsrechnungen in Zahlungsverzug ist.
  5. Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Wir empfehlen aus Sicherheits- und Authentifizierungsgründen, Kündigungen über unser Kundenportal https://my.is-fun.de durchzuführen. Für die Rechtzeitigkeit entscheidet der Zugang der Kündigungserklärung bei iS-Fun bzw. bei dem Auftraggeber.
  6. Von der Beendigung des Vertragsverhältnisses über eine Leistung bleiben alle übrigen Vertragsverhältnisse zwischen den Vertragspartnern unberührt.
  7. Wird das Vertragsverhältnis entgegen den vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen durch den Auftraggeber während des bestehenden Vertragsverhältnisses gekündigt, so haftet der Auftraggeber für den Schaden, der iS-Fun durch die vorzeitige Beendigung des Dauerschuldverhältnissses entsteht, und zwar bis zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit.

Zahlungsbedingungen, Warenlieferung

  1. Alle Leistungen, die von iS-Fun vertragsgemäß zur Verfügung gestellt werden bzw. eingerichtet werden, sind unabhängig von einer tatsächlichen Nutzung durch den Auftraggeber zu bezahlen. Eine Rückerstattung oder Minderung der Zahlungsverpflichtung infolge fehlender Inanspruchnahme ist ausgeschlossen.
  2. iS-Fun kann Rechnungen an den Auftraggeber zu einem kalendermäßig bestimmbaren Zeitpunkt fällig stellen. Rechnungen sind mit Zugang beim Auftraggeber ohne Abzug sofort fällig. Als zugegangen gilt eine Rechnung am 2. Tage nach Absendung durch iS-Fun, unabhängig ob sie per Post, Telefax oder E-Mail versandt wird. Einer weiteren Mahnung zur Inverzugsetzung bedarf es nicht.
  3. iS-Fun kann jederzeit die Erbringung der Leistung für den Auftraggeber von einer Vorauszahlung bzw. Bürgschaftserklärung einer Bank abhängig machen bzw. einen angemessenen Vorschuss verlangen.
  4. Bei Dauerschuldverhältnissen sind Leistungsentgelte, beginnend mit dem Tage der Leistungsbereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Entgelte monatlich jeweils bis zum 1. eines jeden Monats im Voraus zu zahlen, wobei der Auftraggeber verpflichtet ist, auf Anforderung von iS-Fun dieser eine Lastschriftermächtigung zu erteilen. Entgelte für Teile eines Kalendermonats werden für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Entgelts berechnet.
  5. Sonstige Entgelte sind - unbeschadet einer Vorschusszahlungsverpflichtung - nach Erbringung der Leistung zu zahlen. iS-Fun kann jedoch für den Folgemonat den Leistungsentgelten einen Mehraufwandaufschlag hinzuberechnen, der sich nach dem Vormonatsmehraufkommen richtet (Heraufstufung). Minderverbrauch wird in der Folgerechnung verrechnet und die Volumenstaffel herabgestuft.
  6. Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen von iS-Fun sind unverzüglich nach Rechnungserhalt, aber spätestens jedoch 6 Wochen nach Abrechnungs- oder Rechnungsdatum, ohne dass hierdurch jedoch die Fälligkeit berührt wird, zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
  7. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von iS-Fun; die Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für iS-Fun als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für iS-Fun. Erlischt das (Mit-)Eigentum von iS-Fun durch Verbindung oder Veräußerung, so gilt als vereinbart, dass die daraus resultierenden Ansprüche des Auftraggebers - bei Verbindung wertanteilsmäßig - auf iS-Fun übergehen. iS-Fun bleibt es vorbehalten, durch Erklärung an den Auftraggeber die Abtretung rückgängig zu machen. Die Gefahr geht mit Meldung der Lieferbereitschaft oder sobald die Ware zwecks Versendung die Geschäftsräume von iS-Fun verlassen hat, über. iS-Fun ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, wenn solche nicht ersichtlich für den Auftraggeber ohne Interesse sind.

Zahlungsverzug

  1. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist iS-Fun berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen - ggf. auch aus anderen Verträgen - zu verweigern, unbeschadet der Verpflichtung des Auftraggebers zu Entrichtung seiner Zahlungsverpflichtungen.
  2. Bei Zahlungsverzug ist iS-Fun außerdem berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 5% über dem LRG Satz der europäischen Zentralbank zu berechnen, soweit iS-Fun keinen höheren oder der Auftraggeber keinen geringeren Schaden nachweist. Für jede nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift hat der Auftraggeber iS-Fun die entstandenen Kosten im vollem Umfang zu ersetzen. iS-Fun kann ohne Schadens-/Aufwandsdarlegung eine Kostenpauschale von EUR 7,50 verlangen.
  3. Kommt der Auftraggeber für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrags, der das monatliche Grundentgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann iS-Fun das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
  4. Im Falle des Zahlungsverzuges mit einem nicht unerheblichen Teil des Rechnungsbetrages oder der Gefährdung der Zahlungsforderung von iS-Fun wegen einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers i.S.d. § 321 BGB, ist iS-Fun berechtigt, sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen.
    Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt iS-Fun vorbehalten.

Geheimhaltung, Verschwiegenheit und Datenschutz

  1. Der Auftraggeber wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie § 4 der Teledienst Datenschutzverordnung davon unterrichtet, dass iS-Fun seine Personalien bzw. Firma und Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
  2. iS-Fun verpflichtet sich, sämtliche ihr im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden, oder nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers erkennbar sind, geheim zu halten und sie - soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes geboten - weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.
  3. iS-Fun hat durch geeignete vertragliche Abreden mit den für sie tätigen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen und/oder Beauftragten sichergestellt, dass auch diese jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäftsgeheimnisse unterlassen.
  4. Entsprechende Verpflichtungen treffen den Auftraggeber in Bezug auf Geschäftsgeheimnisse von iS-Fun, dies gilt insbesondere auch für die während der Entwicklungsphase/Zusammenarbeit zur Kenntnis gebrachten Ideen und Konzepte.
  5. iS-Fun und der Auftraggeber stellen sicher, dass insbesondere ihre für die Vertragsdurchführung Beauftragten, bzw. Erfüllungsgehilfen über vorstehende Regelung hinaus auch das Datengeheimnis wahren.

Haftungsbeschränkung

  1. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber iS-Fun wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
  2. iS-Fun haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen, und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
  3. Ist ein schadensverursachendes Ereignis auf Übertragungswegen bzw. Einrichtungen eines Dritt- Carriers oder Hosters eingetreten, so tritt iS-Fun alle daraus resultierenden Ansprüche frei werdend an den Auftraggeber ab.
  4. Leistungserbringungs- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die iS-Fun die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste von Dritt-Carriern, auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von iS-Fun oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern bzw. bei den von iS-Fun autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern eintreten - hat iS-Fun auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Diese berechtigen iS-Fun, ggf. die Leistung um die Dauer der Verzögerung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. Ansonsten liegt ein Fall der Unmöglichkeit vor.
  5. Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist sie bei Schäden, die durch die Inanspruchnahme von iS-Fun-Diensten durch die Übermittlung und Speicherung von Daten, und bei Schäden, die entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch iS-Fun nicht erfolgt ist, der Höhe nach auf 1.500,00 EUR beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
  6. Die Haftung für Schäden, die durch den Einsatz von iS-Fun gelieferter oder installierter Hard- und Software verursacht werden, ist der Höhe nach auf 1.500,00 EUR beschränkt, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
  7. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass aufgrund von Wartungs-, Umstrukturierungs- oder sonstigen Arbeiten an technischen Einrichtungen, der Leistungsumfang kurzfristig und vorübergehend beschränkt oder nicht verfügbar sein kann. iS-Fun ist, soweit möglich, bemüht, kann dies aber nicht zusichern, derartige Leistungseinschränkungen in dem Zeitpunkt durchzuführen, in dem aufgrund von Erfahrungswerten die Leistung regelmäßig nicht stark in Anspruch genommen wird.

Aufrechnungs-, Minderungs- und Zurückbehaltrecht, Rückvergütung

  1. Gegen Ansprüche von iS-Fun kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.
  2. Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als zwei Wochen an, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt insbesondere vor, wenn
    • der Kunde nicht mehr auf die iS-Fun-Infrastruktur zugreifen und dadurch die in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann,
    • die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste unmöglich wird,
    oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.
  3. Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs von iS-Fun liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn iS-Fun oder einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als zwei Werktage erstreckt.
  4. Behauptet der Auftraggeber, dass ihm berechnete Leistungen nicht von ihm oder Dritten, für die er einzustehen hat, verursacht worden sind, so muss er dies nachweisen.

Gewährleistung

  1. In Gewährleistungsfällen hat iS-Fun das Recht zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung. Gelingt diese nicht innerhalb angemessener Frist und schlägt sie auch innerhalb einer weiteren angemessenen Nachfrist, die der Auftraggeber iS-Fun gesetzt hat, fehl, stehen dem Auftraggeber nach Maßgabe der Geschäftsbedingungen von iS-Fun die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
  2. Gewährleistungsbegehren sind iS-Fun regelmäßig unverzüglich, aber immer schriftlich und unter Angabe der näheren Umstände des Auftretens des beanstandeten Fehlers, sowie der Auswirkungen mitzuteilen. iS-Fun kann ihre Nachbesserungshandlungen vom Vorliegen vorstehender Voraussetzungen abhängig machen. Der Auftraggeber soll von iS-Fun ggf. zur Verfügung gestellte Störungsmeldungsformulare benutzen.
  3. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der (Teil-)Abnahme, in sonstigen Fällen, wie gesetzlich geregelt. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, soweit keine andere schriftliche Abrede getroffen worden ist.

Gerichtsstand und allgemeine Bedingungen

  1. Bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten ist alleiniger Gerichtsstand der sich aus dem Sitz von iS-Fun ergebende Gerichtsbezirk. iS-Fun ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
  2. Erfüllungsort ist der Sitz von iS-Fun. E-Mails gelten als zugestellt, wenn sie vom Adressatenmailserver angenommen worden sind. Verschlüsselung oder Signatur der Nachrichten und Daten erfolgt nur auf ausdrückliche schriftliche Abrede hin.
  3. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht, insbesondere UrhG, BGB und HGB. Die Anwendung des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenverkauf ist ausgeschlossen.

Spezielle Bestimmungen für Internetservices:

Zur Sphäre von iS-Fun

  1. Während der Vertragslaufzeit ...
    Die Verteidigung vorbezeichneter Rechtspositionen gegen Angriffe Dritter obliegt dem Auftraggeber oder eines seiner Sphäre zuzurechnenden Dritten. iS-Fun kann durch Erklärung gegenüber dem Auftraggeber jedoch die Verteidigung ganz oder teilweise an sich ziehen. Über die Kostenlast etwaiger nicht erstattungsfähiger Verteidigungsmaßnahmen entscheidet iS-Fun nach billigem Ermessen, welches auf Antrag vom Auftraggeber gerichtlich am Firmensitzgericht von iS-Fun überprüft werden kann.
    Eine Registrierung von Second-Level Internetdomains vermittelt iS-Fun nur im Auftrag des Auftraggebers. Im Zweifel wird der Auftraggeber bzw. der (gesetzliche) Vertreter des Auftraggebers als 'admin-c' benannt.
    Bei der Registrierung von Domains kommt stets über den gegenständlichen Vertrag ein Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und jeweiliger Vergabestelle zustande, bei der deren jeweilige öffentlich zugängliche Vergaberichtlinien und/oder allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde gelegt werden.
    Die notwendigen Handlungen zur Registrierung nimmt iS-Fun im Rahmen eines automatisierten Verfahrens vor. iS-Fun übermittelt die nach den jeweiligen Registrierungsbestimmungen technisch und juristisch notwendigen Daten an die Vergabestelle. Diese werden nach den ständigen Gepflogenheiten (ggf. nur teilweise) im Rahmen des TLD-Registers (jeweilige whois Datenbank) öffentlich zugänglich gemacht.
    Wird der Auftraggeber selber nur im Auftrag seines Kunden tätig, so ist er verpflichtet, seine Kunden ggf. darauf hinzuweisen, dass der Domain-Registrierungsvertrag unmittelbar zwischen dem Kunden und der Vergabestelle zustande kommt. Mitteilungen und Anfragen von iS-Fun oder der Vergabestelle leitet der Auftraggeber, individuelle Mitteilungen unverzüglich, sonstige in angemessener Frist an den Kunden weiter. Er hält die Registrierungsunterlagen in nachweisbarer Form für die Dauer des Vertrages zwischen Vergabestelle und Kunden bereit und beachtet die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Auf Anfrage übergibt der Auftraggeber die Registrierungsunterlagen an iS-Fun oder die Vergabestelle.
    Änderungen an den Bestandsdaten einer Domain werden regelmäßig nur auf postalisch-schriftliche Veranlassung des Domaininhabers oder seines Bevollmächtigten durchgeführt.
    iS-Fun erbringt seine Leistungen auch aufgrund der Inanspruchnahme von Übertragungswegen Dritter.
  2. Zum Vertragsende ...
    wird iS-Fun nur auf besondere Anforderung des Auftraggebers eine (vergütungspflichtige) Datensicherung von etwaigen verbliebenen Datenbeständen durchführen.
    Soweit der Auftraggeber keine andere Mitteilung macht, werden die Datenbestände regelmäßig gelöscht, die auf den von iS-Fun zur Erfüllung ihrer Leistungsverpflichtung bereitgestellten Servern vom Auftraggeber hinterlassen worden sind. Gleiches gilt ggf. für eingerichtete E-Mail-Adressen.

Zur Sphäre des Auftraggebers

  1. Vor der Vertragslaufzeit ...
    ist der Auftraggeber verpflichtet, für den Fall, dass ihm eine Einsichtnahme der jeweiligen einschlägigen Bestimmungen der Vergabestellen zur Domainregistrierung nicht möglich ist, iS-Fun hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen bzw. dies anzuzeigen. Vergabebestimmungen enthalten teilweise verbindliche Schiedsordnungen und sonstige wichtige Regelungen.
  2. Während der Vertragslaufzeit ...
    obliegt es dem Auftraggeber, den Bestand seiner Registrierung stets zu überprüfen und rechtzeitig die zur Erfüllung des Registervertrages notwendigen Handlungen vorzunehmen, insofern bestehen Rechte und Pflichten nur zwischen Auftraggeber und Vergabestelle. iS-Fun kann nur vertraglich verpflichtet sein, einzelne Rechte und Pflichten für den Auftraggeber wahrzunehmen.
    Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Dienste von iS-Fun sachgerecht zu nutzen. Er ist ferner insbesondere verpflichtet,
    • iS-Fun unverzüglich mitzuteilen, wenn bei ihm Voraussetzungen für eventuell vereinbarte Tarifermäßigungen entfallen (Elementarpflicht);
    • dafür zu sorgen, dass die Netz-Infrastruktur oder Teile davon nicht durch übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden. (Elementarpflicht);
    • die Zugriffsmöglichkeit auf iS-Fun-Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen; dazu gehört auch die vom Auftraggeber zu treffende Vorsorge, dass durch Nutzung der von iS-Fun bereitgestellten Dienste keine Verstöße gegen Schutzgesetze zugunsten Dritter sowie straf- und ordnungsrechtliche Bestimmungen erfolgen (Elementarpflicht);
    • iS-Fun die Installation technischer Einrichtungen zu ermöglichen, soweit das für die Nutzung der iS-Fun-Dienste erforderlich ist und Installationen nicht durch den Auftraggeber selbst vorgenommen werden;
    • iS-Fun mitzuteilen, welche technische Ausstattung zur Teilnahme an den iS-Fun-Diensten verwendet wird;
    • die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen sowie für die Erteilung behördlicher Erlaubnisse Sorge zu tragen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme an Diensten der Firma iS-Fun erforderlich sein sollten;
    • den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Kennworte geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass nichtberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben;
    • iS-Fun erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung);
    • im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen und ggf. auch Auskünfte zu geben, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen;
    • nach Abgabe einer Störungsmeldung die iS-Fun durch die Überprüfung ihrer Einrichtung entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Auftraggebers vorlag.
    Verstößt der Auftraggeber gegen die als Elementarpflicht gekennzeichneten Pflichten, ist iS-Fun sofort und in den übrigen Fällen nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
    Soweit der Auftraggeber Leistungen von iS-Fun in Anspruch nimmt, die von verschiedenen Auftraggebern gemeinsam genutzt werden, kann iS-Fun auf dem Wege einer Benutzerordnung Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander regeln. Verstöße gegen essentielle Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigen iS-Fun nach erfolgloser Abmahnung, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.
    Ist die Zurverfügungstellung von Webspace Gegenstand einer Leistung oder eines Dienstes von iS-Fun, so ist der Auftraggeber verpflichtet,
    • den von iS-Fun zur Verfügung gestellten Dienst nur im Rahmen der allgemeinen Handlungsfreiheit zu benutzen, also insbesondere die verfassungsmäßige Ordnung einzuhalten und keine Rechte Dritter, z.B. durch Persönlichkeitsverletzungen, zu verletzen, keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten anzubieten. Darunter sind insbesondere solche Informationen zu verstehen, die i.S.d § 131 StGB zum Rassenhass aufstacheln, Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig sind, i.S.d. § 184 StGB pornographisch sind, den Krieg verherrlichen, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen.
    • Bei zu vertretener Nichtbeachtung dieser Regelung ist iS-Fun sofort berechtigt, ohne dadurch entstehende Minderungs- bzw. Ersatzansprüche des Auftraggebers, die Sperrung der Inhalte zu veranlassen.
    • Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, bei Inhalten, die unter das Gesetz zum Schutz vor jugendgefährdenden Schriften (GjS) fallen oder offensichtlich geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen, durch technische Vorkehrungen oder in sonstiger Weise Vorsorge zu treffen, dass die Übermittlung an oder Kenntnisnahme durch nicht volljährige Nutzer ausgeschlossen ist.
    • Der Auftraggeber hat bei der Hinterlegung von Daten auf dem Server von iS-Fun zu beachten, dass die Daten unter Beachtung der nationalen und internationalen Urheberrechte erstellt wurden.
    • Der Auftraggeber ist für die Inhalte der von ihm erstellten und hinterlegten Daten selbst verantwortlich.
    Eine direkte oder mittelbare Nutzung der Dienste von iS-Fun durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch iS-Fun gestattet. iS-Fun kann die Genehmigung von der Zahlung eines zusätzlichen Entgelts abhängig machen, soweit nicht aus der Natur des Rechtsgeschäftes eine Weiterveräußerung der durch den Vertrag vorgesehenen Vertragsrechte vorgesehen ist. Der Auftraggeber hat dies im Zweifel darzulegen.
    Wird die Nutzung durch Dritte gestattet oder ist diese vorgesehen, hat der Auftraggeber diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich für den Auftraggeber daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch.
    Der Auftraggeber hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der Dienste von iS-Fun durch Dritte entstanden sind.
    Soweit die Sicherung von Daten des Auftraggebers nicht vertraglich geregelt ist, obliegt es dem Auftraggeber die hierzu erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
  3. Zum Vertragsende ...
    also mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses über die Leistung, hat der Auftraggeber die Verwendung, der ihm vom iS-Fun zur Nutzung des Dienstes mitgeteilten Daten, wie etwa Benutzernamen, PIN-Nummern und/oder Passwörter einzustellen und die von iS-Fun leihweise bereitgestellten oder angemieteten Geräte innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsbeendigung an iS-Fun vollständig zurückzugeben.
    Der Auftraggeber hat seine Datenbestände selber zu sichern und zu entfernen. Nach Vertragsende werden die Daten von iS-Fun als zur Löschung freigegeben angesehen.
  4. Haftungsumfang
    1. Der Auftraggeber haftet für alle Folgen und Nachteile, die iS-Fun und Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der iS-Fun-Dienste oder dadurch entstehen, dass der Auftraggeber seinen sonstigen Verpflichtungen und Obligationen nicht nachkommt.
    2. Der Auftraggeber hat die ihm zugeteilten Kennworte vertraulich zu behandeln und geheim zu halten. Für Schäden und Kosten, die durch missbräuchliche Nutzung des Auftraggeberzugangs durch Dritte verursacht werden, haftet der Auftraggeber in vollem Umfang.
    3. Insbesondere ist der Auftraggeber verpflichtet, iS-Fun sofort zum Ausgleich fällig die Aufwendungen und den Schaden zu ersetzen, die aufgrund einer Inanspruchnahme als Mitstörer, wegen schon nur angeblich rechtswidrigem Verhalten aus der Auftraggebersphäre entstehen.
    4. Der Auftraggeber hat die vermutete Kenntnisnahme von geheim zu haltenden Informationen durch Dritte unverzüglich iS-Fun entweder per Telefon oder Telefax unverzüglich mitzuteilen. Eine telefonische Mitteilung bedarf der unverzüglichen schriftlichen Bestätigung.
    5. Unterlässt der Auftraggeber schuldhaft die unverzügliche Meldung, haftet er für diejenigen Schäden, die bei rechtzeitiger Meldung hätten vermieden werden können.

Meinungen unserer Kunden

Profilbild M.F.

Monika Fayed

★★★★★

Is-Fun Internet Service GmbH ist mein Begleiter seit 2004 in all meinen Internet Aktivitäten, Domains, Hosting & E-Mail Postfächer etc. Nicht zu vergessen der persönliche Kundensupport rund um die Uhr! Best Service Provider in Germany, Highly recommended!

Profilbild J.E.

Jason Es-Salim

★★★★★

Ich bin seit vielen Jahren Kunde bei iS-Fun. Der Service ist hervorragend, Herr Fundinger und sein Team, antworten immer sofort und sind sehr hilfsbereit. Die Auswahl der Domains ist unerreicht.

Profilbild M.G.

Markus Göbel

★★★★★

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